Wer kann unseren Online-Medikamentenservice nutzen?
Patienten unserer Ordination können ihre Dauermedikamente online anfordern. Für Patienten anderer Ordinationen können wir diesen Service leider nicht anbieten.
Sie können die Online-Verordnung nur in Anspruch nehmen, wenn Sie sich nicht von der elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) abgemeldet haben.
Welche Medikamente kann ich online anfordern und welche nicht?
Medikamente die bereits ärztlich verordnet wurden und dauerhaft eingenommen werden müssen können Sie bei uns online anfordern.
Medikamente für neu aufgetretene Beschwerden, die wir nicht begutachtet haben oder Bedarfsmedikamente können auf diese Art NICHT verordnet werden. Sollten diese dennoch angefordert werden, erfolgt keine Bearbeitung. Bitte vereinbaren Sie sich in diesem Fall einen Termin unter 02275 5243.
Ich habe von der Fachärztin oder vom Facharzt ein neues Medikament verordnet bekommen oder die Dosis wurde verändert. Wie ist das Vorgehen?
Übermitteln Sie uns in diesem Fall bitte VOR einer Online-Anforderung der neuen Medikamente bzw. der neuen Wirkstärke einen Befund (Facharztbefund, Ambulanz- oder Entlassungsbericht), damit wir ihnen diese online verordnen könne.
Wie kann ich mich für diesen Service anmelden?
Es ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Diese erfolgt telefonisch unter 02275 5243 zu unseren Ordinationszeiten oder persönlich im Rahmen eines Termines.
Sie erhalten eine sechsstellige Verfügernummer. Mit dieser können Sie das Formular auf der nächsten Seite ausfüllen und abschicken.
Wie funktioniert die Medikamentenanforderung?
Sie tragen die für die benötigten Medikamente den Namen, die Dosierung, den Packungsinhalt sowie die Anzahl der benötigten Packungen (1 oder 2) ein.
ACHTUNG: Bei manchen Medikamenten können wir seitens der Krankenkassen nur eine Packung verordnen, auch wenn Sie im Formular "Anzahl Packungen" 2 ausgewählt haben. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Sobald Sie alle Medikamente eingetragen haben, klicken Sie auf „Anfrage absenden“ und erhalten von der Website eine Meldung über die erfolgreiche Übermittlung.
Ihre Anfrage wird von uns am nächstfolgenden Ordinationstag innerhalb der Ordinationszeiten bearbeitet (siehe untenstehende Tabelle).
Formular abgeschickt am | Verordnung bis spätestens |
---|---|
Montag | Dienstag 18:30 |
Dienstag | Donnerstag 18:30 |
Mittwoch (keine Ordination) | Donnerstag 18:30 |
Donnerstag | Freitag 12:00 |
Freitag, Samstag oder Sonntag | Montag 12:00 |
Wann und wo kann ich die Dauermedikamente abholen?
Nachdem Sie auf „Anfrage absenden“ geklickt haben, wird Ihnen angezeigt, bis wann wir ihre Verordnung spätestens bearbeiten werden. Danach sind die Medikamente (sofern lagernd) unter Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer in einer Apotheke Ihrer Wahl in Niederösterreich abholbar.